FAQ – Frequently Asked Questions

VEREINSSTATUTEN
Die Grundlage für eine Mitgliedschaft bei der Union West-Wien bilden die Statuten und Vereinsbestimmungen in der aktuell gültigen Form. Diese sind hier abrufbar oder im UWW-Büro erhältlich.

EINSTIEG/ANMELDUNG
Du kannst jederzeit, unverbindlich zu einer Schnupperstunde in unsere Trainingseinheiten (außer explizit anders angegeben) vorbeikommen. Fülle dafür online unseren Schnuppergutschein und zeige die Bestätigung den Trainer:innen vor Ort. Wenn es Dir gefallen hat, ist eine verbindliche Vereinsanmeldung über das Online-Formular auf unserer Website möglich. Nach Absenden des Anmeldeformulars kannst Du bereits am Übungsbetrieb teilnehmen.

UWW MITGLIEDSKARTE
Nach Bearbeitung Deiner Anmeldung im UWW-Büro, wird die Mitgliedskarte automatisch per Post zugeschickt. Diese gilt als Bestätigung der Aufnahme in die Union West-Wien und ist bei jeder Übungsteilnahme unaufgefordert dem Trainer/der Trainerin vorzuzeigen.

BESTEHENDE MITGLIEDSCHAFT
Bestehende Mitglieder erhalten jedes Jahr zu Beginn des Sportjahres automatisch unser neues Sportprogramm sowie die Mitgliedskarte und eine Zahlungsinformation bzw. einen Zahlschein für die zuletzt besuchten Einheiten zugeschickt. Bei Zahlscheinzahlung ist der Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum Fälligkeitstag zur Einzahlung zu bringen. Bei Einzug, einmalig oder in Teilbeträgen, wird der Beitrag bei Fälligkeit automatisch vom Konto abgebucht.

SPARTENÄNDERUNG SPORTJAHRESSTART
Für einen Spartenwechsel zu Beginn des Sportjahres im September, genügt ein kurzer Anruf im Büro, sodass wir die Änderung vermerken können. Die Spartenänderung ist ab dem Folgetag auf der Mitgliedskarte vermerkt und freigeschalten.

RUHENDSTELLUNG
Wenn Du im kommenden Sportjahr keine Sportangebote nutzen kannst oder willst, besteht die Möglichkeit der Ruhendstellung Deiner Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag für Ruhende Mitgliedschaften beträgt € 10,–/Jahr. Beim Wiedereinstieg wird der Betrag dieses Sportjahres auf den verrechneten aktiven Mitgliedsbeitrag gutgeschrieben. Ruhendstellungen sind fristgerecht* und ausschließlich schriftlich per E-Mail an office@westwien.at, über das Formular auf unserer Website oder per Post (wir empfehlen eingeschrieben), bekanntzugeben.

ÄNDERUNGEN WÄHREND DES SPORTJAHRES
Bei längerer Krankheit ist eine Ruhendmeldung der Mitgliedschaft, nach umgehender Bekanntgabe im Büro und Beilegung entsprechender Atteste, auch unterjährig möglich. Im Fall einer Schwangerschaft wird die Mitgliedschaft für das verbleibende Sportjahr kostenfrei ruhend gestellt. Spartenänderungen während des Sportjahres sind ausschließlich im Freizeitsport möglich und müssen umgehend im Büro bekanntgegeben werden. Ein Wechsel aus einer wettkampforientierten Breiten- und Leistungssportsparte ist nur zu Beginn des Sportjahres (bis 30.09., Volleyball bis 15.06.) möglich.

KÜNDIGUNG
Zur Beendigung der Mitgliedschaft ist eine fristgerechte schriftliche Kündigung an office@westwien.at, über das Formular auf unserer Website oder per Post (wir empfehlen eingeschrieben) an das UWW Büro zu senden.  Eine „Abmeldung“ beim Trainer/bei der Trainerin ist nicht möglich!

MITGLIEDSBEITRÄGE
Je nach besuchter Einheit/Sparte ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Mit der Bezahlung dieses Beitrages ist das Mitglied berechtigt sämtliche Einheiten dieser Sparte, abhängig von Verfügbarkeit, Alter, Leistungsniveau und in Absprache mit den Trainer:innen, in Anspruch zu nehmen. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht an einzelne Trainingseinheiten geknüpft und sichert auch keinen „Fixplatz“.
Für Familien in denen mindestens drei Personen am Übungsbetrieb teilnehmen bzw. drei Sparten besucht werden, gibt es spezielle Ermäßigungen.
Außerordentliche Ermäßigungen können in Spezialfällen, nach Ansuchen beim Vorstand, gewährt werden.

AUFSICHTSPFLICHT FÜR MINDERJÄHRIGE TEILNEHMER:INNEN
Die Aufsichtspflicht des Vereins gegenüber minderjährigen Vereinsmitgliedern beginnt mit dem Startzeitpunkt der ausgeschriebenen Einheit und endet mit dem Ende des jeweiligen Sportangebots. Während der Dauer der Vereinsaktivität ist die zuständige Betreuungsperson verantwortlich für die angemessene Beaufsichtigung entsprechend dem Alter, Entwicklungsstand und Verhalten des Minderjährigen. Hierfür sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet die Übungsleiter:innen vor der Teilnahme ihres Kindes an Vereinsaktivitäten über relevante Besonderheiten (z.B. gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten) zu informieren. Die Aufsichtspflicht des Vereins erstreckt sich ausdrücklich nicht auf die An- und Abreise, die Zeit in den Garderoben oder anderen Bereichen der Sportstätte. Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass Minderjährige die alleine zum Vereinsangebot kommen, sich der (Haus-) Regeln bewusst sind und diese auch selbstverantwortlich einhalten. Der Verein übernimmt keine Verantwortung und Haftung für entstandene Schäden.

KINDER- &  JUGENDSCHUTZ
Der Schutz unserer jüngsten Mitglieder ist uns besonders wichtig. Unser Kinder- und Jugendschutzkonzept sowie die gezielte Fortbildung und Sensibilisierung unser Übungsleiter:innen soll ein sicheres Miteinander im Verein sicherstellen. Dabei sind wir auch auf die Mitarbeit und Unterstützung aller Mitglieder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten angewiesen. Nähere Informationen zu unserem Kinder- & Jugendschutzkonzept sind nachzulesen unter https://westwien.at/kinder-und-jugendschutz/. Für diesbezügliche Fragen und Anliegen sind unsere Kinder- und Jugendschutzbeauftragen unter kinderschutz@westwien.at erreichbar.

GESUNDHEIT & HAFTUNG
Im UWW Vereinsbetrieb findet Sport und Bewegung in vielfältiger Form statt! Dabei besteht ein gewisses Verletzungsrisiko welches nicht ausgeschlossen werden kann. Jegliche Aktivitäten im Vereinsbetrieb erfolgen in diesem Bewusstsein auf eigene Gefahr und Verantwortung der Mitglieder. Mitglieder, bei Minderjährigen ihre Erziehungsberechtigten, sind verpflichtet vor der Teilnahme an Vereinsangeboten selbst einzuschätzen, ob sie sich am jeweiligen Tag, grundsätzlich in einem zur Sportausübung geeigneten Allgemeinzustand befinden. Teilnehmer:innen mit potenziell ansteckenden oder meldepflichtigen Krankheiten dürfen NICHT am Übungsbetrieb teilnehmen, sofern das (Rest-)Risiko besteht andere Personen vor Ort gesundheitlich zu gefährden. Im Zweifel ist vor der Teilnahme eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.

Ausführliche Erläuterungen und rechtsverbindliche Ausformulierungen zu diesen und weiteren Themen sind den UWW Statuten und Vereinsbestimmungen zu entnehmen.