UWW Mitgliedsbeiträge 2025/26
Gesundheitssport | |
Jackpot.fit 1x Woche (Berechtigt zur Teilnahme am Freizeitsport + Freies Training, -50% auf die SQ14 Jahresmitgliedschaft) | 310,- |
Jackpot.fit 2x Woche (Berechtigt zur Teilnahme am Freizeitsport + Freies Training, -50% auf die SQ14 Jahresmitgliedschaft) | 504,- |
Jackpot.fit Aqua 2x Woche | 510,- |
Kurse (UWW Mitgliedschaft oder reine Basismitgliedschaft notwendig) | |
Für die Kursteilnahme ist eine gesonderte Anmeldung sowie ein extra Beitrag notwendig. Für jeden Kurs gelten individuelle Regelungen, welche den detaillierten Beschreibungen auf der jeweiligen Kursseite entnommen werden können. |
Allgemeine Beiträge | |
VorturnerInnen, ÜbungsleiterInnen, TrainerInnen (Mitglieds- und Versicherungsbeitrag – Nur Teilnahme am Freizeitsport möglich) |
30,- |
Basismitgliedschaft (zum Erwerb von Zehnerblöcken im SQ14 und zur Teilnahme an Kursen) | 39,- |
Treue Mitgliedschaft (keine Teilnahme am Übungsbetrieb möglich) | 30,- |
Ruhende Mitgliedschaft (schriftlich bis 30.09., unbefristet fortlaufend, keine Teilnahme am Übungsbetrieb möglich) | 10,- |
Ruhende Mitgliedschaft (verspätet, schriftlich ab 01.10. für ein Sportjahr) | 54,- |
Einschreibgebühr für neue Mitglieder | 65,- |
Einschreibgebühr für neue Mitglieder (inkl. Einzugsermächtigung) | -30,- Rabatt |
Anmerkungen:
Alle Beträge in Euro – Änderungen vorbehalten.
Es gelten die Statuten & Vereinsbestimmungen der Union West-Wien in ihrer letztgültigen Fassung.
Informationen zu den im Mitgliedsbeitrag der Leistungssparten (blaue Kategorie) inkludierten Leistungen erhältst Du beim Trainer/bei der Trainerin oder im UWW-Büro.
Die Vereinsmitgliedschaft wird unbefristet abgeschlossen. Eine Kündigung oder Ruhendstellung der Mitgliedschaft ist ausschließlich schriftlich bis 30.09. (im Freizeitsport zusätzlich zum 15.02.) an das UWW-Büro zu richten. Für die Sparte Volleyball gilt der 15.06. als letzter Termin für eine Ruhendstellung/Kündigung für das Folgejahr. Anderweitig bekannt gegebene oder nicht rückbestätigte Änderungen können im Nachhinein nicht anerkannt werden. Das Risiko der Zustellung liegt beim Mitglied.
Die Einschreibgebühr wird einmalig bei der Vereinsanmeldung verrechnet. Der laufende Mitgliedsbeitrag der gewählten Sparte wird jährlich neu festgesetzt und bis zu einer fristgerechten Änderung/Beendigung der Mitgliedschaft wiederkehrend vorgeschrieben.
Zahlungsmodalitäten
Zahlung per Überweisung
Nach der Vereinsanmeldung sind der jährliche Mitgliedsbeitrag und die Einschreibgebühr in Höhe von € 65,- selbständig per Überweisung innerhalb von 14 Tagen auf unser Vereinskonto zu überweisen.
In den Folgejahren wird die Beitragsvorschreibung Ende August per E-Mail versendet. Der offene Mitgliedsbeitrag ist selbständig bis Ende September auf unser Vereinskonto zu überweisen.
Bankverbindung:
Union West-Wien
AT13 2011 1000 0411 2245
GIBAATWWXXX
Zahlung per SEPA Lastschrift (automatischer Bankeinzug)
Mit der Erteilung einer SEPA Lastschriftermächtigung wird der automatische Beitragseinzug vom angegebenen Konto auf unbefristete Zeit vereinbart. Es besteht die Möglichkeit den jährlichen Mitgliedsbeitrag einmalig (Anfang Oktober) oder in Teilbeträgen 2x (Oktober, März), 4x (Oktober, Jänner, März, Mai) oder 8x (monatlich Oktober – Juni) abbuchen zu lassen.
Die SEPA Lastschriftermächtigung kann im Zuge der Anmeldung direkt erteilt werden oder nachträglich über das entsprechende SEPA Formular an das UWW Büro übermittelt werden. Änderungen der Kontodaten sind ebenfalls über das SEPA Formular bekannt zu geben.
Die Zahlungspflichtige/der Zahlungspflichtige trägt die Verantwortung, dass der jeweils fällig Betrag ohne zusätzliche Spesen vom freigegebenen Konto abgebucht werden kann. Spesen welche durch einen nicht durchführbaren Einzug entstehen, werden zu Lasten des Mitglieds weiterverrechnet.