FAQ – Frequently Asked Questions
VEREINSSTATUTEN
Die Grundlage für eine Mitgliedschaft bei der Union West-Wien bilden die Statuten und Vereinsbestimmungen in der aktuell gültigen Form. Diese sind hier abrufbar oder im UWW-Büro erhältlich.
SCHNUPPERN
Mitglied werden: Interessent:innen und Nicht-Mitglieder können ein Mal pro Semester eine unverbindliche, kostenfreie, 14-tägige Schnuppermitgliedschaft abschließen. Die Schnuppermitgliedschaft beginnt mit dem Zeitpunkt der Anmeldung und endet nach 14 Tagen automatisch. Während der Schnuppermitgliedschaft stehen Dir alle UWW-Sportangebote inkl. Zugang zum Mitgliederportal KASU zur Verfügung. Zur Teilnahme an einer Schnuppereinheit ist die vorherige Platzreservierung über KASU vorausgesetzt. In einzelnen Einheiten können zusätzliche Teilnahmebedingungen gelten (Gesundheitssport, Kurse, geschlossene/stark frequentierte Einheiten). Infos dazu findest Du in der Detailbeschreibung des jeweiligen Vereinsangebots.
EINSTIEG/ANMELDUNG
Nach Auslaufen der Schnuppermitgliedschaft, kannst Du Dich direkt über KASU für eine verbindliche Vereinsmitgliedschaft in Deiner gewünschten Sparte anmelden. Alternativ findest Du das Anmeldeformular auch direkt über unsere Website www.westwien.at/anmeldung. Nach Absenden des Anmeldeformulars kannst Du umgehend am Übungsbetrieb teilnehmen. Der Vorstand behält sich gemäß §5(3) der Vereinstatuten allerdings das Recht vor die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
KASU MITGLIEDERPLATTFORM
Nach der Anmeldung im Verein (Schnupper- oder reguläre Mitgliedschaft) erhältst Du automatisch ein E-Mail mit Deinen persönlichen Zugangsdaten zu unserer Mitgliederplattform KASU. Du kannst die Plattform mit jedem Browser öffenen oder die praktische App für Dein Mobiltelefon herunterladen. In der App findest Du alle Informationen zu Deiner Mitgliedschaft, Deine Mitgliedskarte und die Platzreservierung für alle Einheiten aus Deiner Sparte. Wenn Du etwas Neues ausprobieren möchtest, kannst Du Dir zum Schnuppern auch einen Platz in Einheiten anderer Sparten reservieren (“Alle Kurse anzeigen”). Aktuelle Vereinsnews sowie persönliche Nachrichten zu Deinen Lieblingseinheiten werden ebenfalls über das System übermittelt.
NEU: PLATZRESERVIERUNG
Zur Teilnahme an einer Einheit aus dem UWW Sportprogramm ist ab 2026/27 eine vorherige, verpflichtende Platzreservierung über die KASU Mitgliederplattform notwendig. Die Reservierung wird jeweils 24 Stunden vor Beginn der Einheit freigeschalten. Zu Sportjahresstart steht grundsätzlich eine unbeschränkte Anzahl an Plätzen zur Verfügung (Ausnahmen sind im Sportprogramm gekennzeichnet). Nach den ersten zwei bis drei Wochen des Sportjahres behalten wir uns vor, Kapazitätsbeschränkungen auf Basis der Rahmenbedingungen der jeweiligen Einheit (Raumangebot, Betreuungsschlüssel,..) einzuführen. Bei beschränktem Platzangebot, gilt bei der Platzreservierung das first-come first-served Prinzip.
BESTEHENDE MITGLIEDSCHAFT
Bestehende Mitglieder erhalten jedes Jahr zu Beginn des Sportjahres automatisch Informationen zum neuen Sportprogramm sowie ihre persönliche Beitragsvorschreibung für die zuletzt besuchte Sparte elektronisch zugeschickt. Bei Zahlung per Überweisung ist der Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum Fälligkeitstag zur Einzahlung zu bringen. Mitgliedern mit SEPA Mandat (Einzugsermächtigung), werden die jeweils vereinbarten Teilbeträge bei Fälligkeit vom Konto abgebucht.
SPARTENÄNDERUNG SPORTJAHRESSTART
Für einen Spartenwechsel zu Beginn des Sportjahres im September, genügt ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an das UWW Büro, sodass wir die Änderung vermerken können. Die Spartenänderung ist sofort nach der Bearbeitung vermerkt und freigeschalten. Bitte beachte, dass ein Ausstieg aus einer Sparte des Wettkampforientierten Breiten- und Leistungssports nur zu den Stichtagen der jeweiligen Änderungs-/Kündigungsfrist möglich ist. Ein Wechsel aus dem Gesundheits- oder Freizeitsport (inkl. SQ14) in eine andere Sparte ist jederzeit möglich.
RUHENDSTELLUNG
Wenn Du im kommenden Sportjahr keine Sportangebote nutzen kannst oder willst, besteht die Möglichkeit der Ruhendstellung Deiner Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag für Ruhende Mitgliedschaften beträgt € 10,–/Jahr. Beim Wiedereinstieg wird der Betrag dieses Sportjahres auf den verrechneten aktiven Mitgliedsbeitrag gutgeschrieben. Ruhendstellungen sind fristgerecht* und ausschließlich schriftlich per E-Mail an office@westwien.at, über das Formular auf unserer Website oder per Post (wir empfehlen eingeschrieben), bekanntzugeben.
KRANKMELDUNG/VERHINDERUNG
Bei längerer Krankheit (zumindest 6 Wochen) ist eine Ruhendmeldung der Mitgliedschaft, nach umgehender Bekanntgabe im Büro und Beilegung entsprechender Atteste, auch unterjährig möglich. Im Fall einer Schwangerschaft wird die Mitgliedschaft für das verbleibende Sportjahr kostenfrei ruhend gestellt. Sonstige Gründe stellen keinen automatischen Anspruch auf eine außerordentliche Ruhendstellung dar. Indidviduelle Anträge können schriftlich an office@westwien.at gesendet werden und werden einzeln bearbeitet.
KÜNDIGUNG
Zur Beendigung der Mitgliedschaft ist eine fristgerechte schriftliche Kündigung an office@westwien.at, über das Formular auf unserer Website oder per Post (wir empfehlen eingeschrieben) an das UWW Büro zu senden. Eine „Abmeldung“ beim Trainer:bei der Trainerin ist nicht möglich!
MITGLIEDSBEITRÄGE
Je nach besuchter Einheit/Sparte ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Mit der Bezahlung dieses Beitrages ist das Mitglied berechtigt sämtliche Einheiten dieser Sparte, abhängig von Verfügbarkeit, Alter, Leistungsniveau und in Absprache mit den Trainer:innen, in Anspruch zu nehmen. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht an einzelne Trainingseinheiten geknüpft und sichert auch keinen „Fixplatz“. Für Familien in denen mindestens drei Personen am Übungsbetrieb teilnehmen bzw. drei Sparten besucht werden, gibt es spezielle Ermäßigungen. Außerordentliche Ermäßigungen können in Spezialfällen, nach Ansuchen beim Vorstand, gewährt werden. Info Mitgliedsbeiträge & Zahlungskonditionen
AUFSICHTSPFLICHT FÜR MINDERJÄHRIGE TEILNEHMER:INNEN
Die Aufsichtspflicht des Vereins gegenüber minderjährigen Vereinsmitgliedern beginnt mit dem Startzeitpunkt der ausgeschriebenen Einheit und endet mit dem Ende des jeweiligen Sportangebots. Während der Dauer der Vereinsaktivität ist die zuständige Betreuungsperson verantwortlich für die angemessene Beaufsichtigung entsprechend dem Alter, Entwicklungsstand und Verhalten des Minderjährigen. Hierfür sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet die Übungsleiter:innen vor der Teilnahme ihres Kindes an Vereinsaktivitäten über relevante Besonderheiten (z.B. gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten) zu informieren. Die Aufsichtspflicht des Vereins erstreckt sich ausdrücklich nicht auf die An- und Abreise, die Zeit in den Garderoben oder anderen Bereichen der Sportstätte. Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass Minderjährige die alleine zum Vereinsangebot kommen, sich der (Haus-) Regeln bewusst sind und diese auch selbstverantwortlich einhalten. Der Verein übernimmt keine Verantwortung und Haftung für entstandene Schäden.
KINDER- & JUGENDSCHUTZ
Der Schutz unserer jüngsten Mitglieder ist uns besonders wichtig. Unser Kinder- und Jugendschutzkonzept sowie die gezielte Fortbildung und Sensibilisierung unser Übungsleiter:innen soll ein sicheres Miteinander im Verein sicherstellen. Dabei sind wir auch auf die Mitarbeit und Unterstützung aller Mitglieder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten angewiesen. Nähere Informationen zu unserem Kinder- & Jugendschutzkonzept sind nachzulesen unter https://westwien.at/kinder-und-jugendschutz/. Für diesbezügliche Fragen und Anliegen sind unsere Kinder- und Jugendschutzbeauftragen unter kinderschutz@westwien.at erreichbar.
GESUNDHEIT & HAFTUNG
Im UWW Vereinsbetrieb findet Sport und Bewegung in vielfältiger Form statt! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Sportausübung ein Verletzungsrisiko birgt. Jegliche Aktivitäten im Vereinsbetrieb erfolgen in diesem Bewusstsein auf eigene Gefahr und Verantwortung der Mitglieder. Mitglieder, bei Minderjährigen ihre Erziehungsberechtigten, sind verpflichtet vor der Teilnahme an Vereinsangeboten selbst einzuschätzen, ob sie sich am jeweiligen Tag, grundsätzlich in einem zur Sportausübung geeigneten Allgemeinzustand befinden. Teilnehmer:innen mit potenziell ansteckenden oder meldepflichtigen Krankheiten dürfen NICHT am Übungsbetrieb teilnehmen, sofern das (Rest-)Risiko besteht andere Personen vor Ort gesundheitlich zu gefährden. Im Zweifel ist vor der Teilnahme eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Ausführliche Erläuterungen und rechtsverbindliche Ausformulierungen zu diesen und weiteren Themen sind den UWW Statuten und Vereinsbestimmungen zu entnehmen.
